Evaluierung psychischer Belastung am Arbeitsplatz
In Österreich gibt es eine halbe Millionen Unternehmen mit ca. 3.4 Millionen Angestellten.
Da sich die Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankung enorm steigt, man spricht von einer Verdreifachung ist die Evaluierung psychischer Belastung ist durch das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vorgeschrieben. Die Krankenstände aufgrund psychischer Belastung betragen Durchschnittlich bei 36 Arbeitstagen, wobei andere Krankheiten bei 5-15 Tagen liegen.
Laut BAuA haben diese Entwicklungen folgende Ursachen:
- Hohe Anforderungen
- Mehrere Aufgaben gleichzeitig erledigen
- Starker Termindruck
- Hoher Leistungsdruck
Was versteht man unter psychischer Belastung?
Unter psychischer Belastung versteht man die “Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und diesen beeinflussen (ÖNORM EN ISO 10075-1, 2018, S.9).
Die arbeitsbedingte psychische Belastung ergibt sich aus den Arbeitsbedingungen mit Folgen, wie:
- Ermüdung
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Schlafstörung
- Sexualstörung
- Kopfschmerzen
- Verdauungsstörung
- Herzbeschwerden
- Burnout
Eine psychische Belastung am Arbeitsplatz kann auch zu Depression, wie auch zu Herzkreislaufstörungen. Weil der Mensch einen hohen Zeitanteil in der Arbeit verbringt, ist es wichtig, wie die Gestaltung vom Arbeitsplatz ist und wie die Arbeitsbedingungen sind. Nach dem ÖNORM EN ISO 10075-2,2000,S.2 geht es um “optimale Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit, Wohlbefinden, Leistung und Effektivität zu schaffen sowie Über- und Unterforderung vorzubeugen.”
In der vom Gesetz geforderten Evaluierung psychischer Belastung geht es um 7 Schritte:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
- Psychische Belastung ermitteln
- Psychische Belastung beurteilen
- Maßnahmen festlegen
- Maßnahmen umsetzen
- Wirksamkeit prüfen
- Evaluierung anpassen
Wenn ihr nicht wisst, wie ihr diese Evaluierung im Unternehmen durchführen sollt, könnt ihr diese Aufgabe auch delegieren. Gut ausgebildete Coaches bzw. Psychologische BeraterInnen, Arbeitspsychologen sind in der Regel mit dieser Aufgabe vertraut und können dies im Betrieb durchführen.
In der Evaluierung werden folgende Bereiche abgefragt:
- Vielseitigkeit
- Ganzheitlichkeit
- Qualitative Belastung
- Quantitative Belastung
- Arbeitsunterbrechungen
- Umgebungsbelastungen
- Handlungsspielraum
- Soziale Unterstützung
- Zusammenarbeit
- Information und Mitsprache
- Betriebliche Leistungen
Auf der letzten Seite der Evaluierung gibt es die Möglichkeit Punkte aufzulisten, die der Fragebogen nicht abdeckt, wie zum Beispiel Umgang mit schwierigen Kunden, etc…
Aufgrund dieser Basis, wie Personen bestimmte psychische Belastungsfaktoren bei ihrer Arbeit einschätzen, wird die Evaluierung durchgeführt. Wichtig ist, dass Sie die Angestellten auf die Evaluierung vorbereiten, damit sich diese ausreichend Gedanken machen können. Hierzu gibt es bereits fertige Informationsblätter, die weitergesendet werden können.
Wichtig ist hierbei, dass auf folgende Prinzipien geachtet wird:
- Verantwortung
- Sachlichkeit
- Perspektivenreichtum
- Lösungsorientierung
- Verbindlichkeit
- Professionalität
- Freiwilligkeit
- Repressionsfreiheit
- Sanktionsfreiheit
Die Evaluierung wird vom Gesetz vorgeschrieben und muss von den Betrieben durchgeführt werden. Die Evaluierung ist jedoch nur eine Ist-Aufnahme der Gegenwart.
Um was geht es wirklich? Einfach die Evaluierung durchgeführt zu haben?
Ich lade Dich daher dazu ein, darüber nachzudenken, wie diese Bereiche nicht nur in der Evaluierung gut abschneiden können, sondern wie Dein Betrieb in jedem dieser Bereich florieren kann, wie Deine Mitarbeiter florieren können, wie Du florieren kannst, um ausserordentliche Ergebnisse liefern zu können. Diese Ergebnisse sind dann anders, als die anderen. Diese Ergebnisse haben einen super genialen Charakter und scheinen in die Welt hinein!
Lass uns Dein Unternehmen evaluieren, damit Ihr in Zukunft aussergewöhnlichere Ergebnisse gemeinsam feiern könnt!
© Kris Lenart – Lenart Consulting e.U.